Um eine UG zu gründen, musst Du einen Termin bei einem Notar ausmachen. Schau am besten bei Google, welche Notare in Deiner Nähe sind. Ruf dann bei dem Notar an und sage, dass Du einen Termin für eine UG-Gründung brauchst. Weitere wertvolle Tipps zum erfolgreichen Aufbau eines passiven Geschäftsbetriebes mit einer UG und detaillierte Beschreibungen aller behördlichen Schritte findest Du in meinem Buch „Passiv Geld verdienen mit einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt. Alle darin beschriebenen Schritte sind praxiserprobt, leicht verständlich formuliert und kompakt gehalten.
Sag der Notariatsmitarbeiterin gleich, dass Du selbst bei der IHK nachfragst, ob der Name der UG im IHK-Bezirk zulässig ist. Das braucht nur zwei Minuten und spart Dir zusätzliche Notargebühren.
Sag auch, dass Du die Mustersatzung selbst ausfüllst und vor dem Termin einschickst. Eine Vorlage zum Ausfüllen findest Du hier. Auch das spart wiederum Gebühren.
Sag dem Notariat auch Bescheid, falls Du gleich die Verleihung einer Prokura beglaubigen lassen möchtest. Das erspart Dir einen zusätzlichen Termin beim Notar.
Frag die Notarsachbearbeiterin bitte nach ihrer E-Mail-Adresse, damit Du Deine vorausgefüllten Unterlagen vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung einschicken kannst.4
Wer muss beim Notartermin dabei sein?
Bei dem Notartermin müssen die Gesellschafter und der Geschäftsführer dabei sein. Beide können sich auch vertreten lassen. Der Vertreter muss beim Notartermin allerdings eine unterschriebene Vollmacht für den Gesellschafter oder Geschäftsführer vorlegen. Die Unterschriften unter den Vollmachten müssen wiederum notariell beglaubigt sein.
Rechtsquellen:
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
§ 2 GmbHG Form des Gesellschaftsvertrags
(2) Die Unterzeichnung durch Bevollmächtigte ist nur auf Grund einer notariell errichteten oder beglaubigten Vollmacht zulässig.