Privatinsolvenz – Abschluss und zugleich neuer Anfang

Schnell kann es passieren. Gerade war die Welt noch in Ordnung. Familie, Kinder, Haus, Glück. Dann auf einmal: Dein Ehepartner wird krank und kann nicht mehr arbeiten, Du hast Dich einfach finanziell übernommen oder Du  wirst als Bürge in Anspruch genommen. Manchmal führen auch Schulden beim Finanzamt in die Privatinsolvenz. Aus all diesen Situationen kann sich eine finanzielle Krise entwickeln. Es sind also mehr Rechnungen offen, als Du bezahlen kannst. Im Mittelalter hättest Du noch befürchten müssen, deshalb in den Hungerturm gesperrt zu werden. Die Situation hat sich glücklicherweise verbessert. Inzwischen kann jeder, der zahlungsunfähig wird, Privatinsolvenz beantragen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase wird Dir dann vom Insolvenzgericht die sogenannte Restschuldbefreiung erteilt. Wertvolle Tipps zum erfolgreichen Aufbau eines passiven Geschäftsbetriebes mit einer UG und detaillierte Beschreibungen aller behördlichen Schritte findest Du in meinem Buch „Passiv Geld verdienen mit einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt“. Alle darin beschriebenen Schritte sind praxiserprobt, leicht verständlich formuliert und kompakt gehalten.


Voraussetzung für Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz heißt im Juristendeutsch „Verbraucherinsolvenzverfahren“. Das ist ein vereinfachtes Verfahren. Es steht Bürgern offen, die nicht selbständig wirtschaftlich tätig sind. Da das Verfahren einfacher als die sogenannte Regelinsolvenz (auch Firmeninsolvenz) ist, kostet es auch weniger.

Wenn Du also ein Gewerbe betreibst, gelten für Dich die „normalen“ Regeln des Insolvenzverfahrens. Als Gewerbetreibender kannst Du die Privatinsolvenz also erst wählen, wenn Du

  • Dein Gewerbe zuvor vollständig aufgibst,
  • Deine Vermögensverhältnisse überschaubar sind (maximal 19 Gläubiger),
  • Du ehemaligen Arbeitnehmern kein Geld aus den Arbeitsverhältnissen schuldest,
  • Du der Sozialversicherung nichts schuldest und
  • dem Finanzamt keine Lohnsteuer schuldest.

Ablauf Insolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in drei Abschnitte:

  1. einen außergerichtlichen Einigungsversuch zwischen Dir und Deinen Gläubigern mit einem Schuldenbereinigungsplan,
  2. ggf. das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit einem Schuldenbereinigungsplan und
  3. die Eröffnung des förmlichen vereinfachten Insolvenzverfahrens.

Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn ein Einigungsversuch stattgefunden hat, der Schuldner zahlungsunfähig ist und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Eine weitere Voraussetzung für die Privatinsolvenz gibt es nicht.

Dem Insolvenzverfahren schließt sich in der Regel nach einer Wohlverhaltensphase das Verfahren der Restschuldbefreiung an. Dieses Verfahren ist aber unabhängig vom Insolvenzverfahren.

Verbraucherinsolvenz Kosten

Die Kosten einer Verbraucherinsolvenz setzen sich aus den Gerichtskosten und den Kosten für den Treuhänder zusammen.

Im ersten Jahr muss auch der vorläufige Insolvenzverwalter bezahlt werden. Dessen Honorar steht nicht in absoluten Beträgen fest. Es richtet sich nach der Größe der Insolvenzmasse, die er verwaltet. Davon bekommt er 40 Prozent. Bei größeren Insolvenzmassen sinkt dieser Anteil.

Die Gerichtskosten betragen mindestens 800 Euro bei wenigen Gläubigern und bis zu 1.600 Euro bei einer größeren Gläubigeranzahl. Die Gerichtskosten können auch gestundet und erst nach der Restschuldbefreiung gezahlt werden.

Während der Wohlverhaltensphase muss der Treuhänder auch bezahlt werden. Sein Honorar beträgt fünf Prozent der von ihm zu verteilenden Masse, mindestens aber 100 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr. Diese Kosten fallen während der gesamten Wohlverhaltensphase an.

Insolvenz England

Einige Schuldner fragen sich, ob sich nicht Kosten sparen lassen, wenn sie z.B. Insolvenz in England beantragen. In der Tat kannst Du auch als Deutscher in England ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Das geht aber nur, wenn Du dort schon seit drei Monaten wohnst. Außerdem musst Du dort fest angestellt arbeiten und Deinen Lebensmittelpunkt haben.

Einigungsverfahren – Zusammenarbeit mit Schuldenberater

Bevor Du beim Gericht einen Insolvenzantrag stellen kannst, musst Du zunächst versuchen, Dich außergerichtlich mit Deinen Gläubigern zu einigen. Die Verhandlungen mit den Gläubigern müssen ernsthaft geführt werden. Unverbindliche Gespräche reichen nicht aus.

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kommt allerdings nur dann zustande, wenn alle Gläubiger Deinem Schuldenbereinigungsplan zustimmen.

Wenn Du nicht selbst einen Insolvenzantrag stellst, kann auch ein Gläubiger gegen Dich Privatinsolvenz beantragen. Um Restschuldbefreiung erlangen zu können, musst Du allerdings auch selbst einen Insolvenzantrag über Dein Vermögen stellen. Daher musst Du auch in diesem Fall eines fremden Insolvenzantrags zunächst einen Einigungsversuch mit Deinen Gläubigern vornehmen.

Der außergerichtliche Einigungsversuch sollte nach den Plänen der Bundesregierung eigentlich abgeschafft werden, wenn er offensichtlich aussichtslos ist. Diese Gesetzesänderung wurde allerdings vom Bundestag abgelehnt.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung Muster

Sofern Du es schaffst, Dich mit Deinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, schießt Ihr hierüber einen Vertrag ab. Dieser mehrseitige Vertrag hat die Wirkungen eines Vergleichs vor einem Gericht.

Grundlage einer solchen Schuldenbereinigung ohne Insolvenzverfahren ist der von Dir mit einem Schuldenberater erarbeite Schuldenbereinigungsplan.

Ein einheitliches Muster für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gibt es nicht. Möglich und nicht selten für die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein Nullplan, bei dem keine Zahlungen an Gläubiger erfolgen.

In der Praxis orientieren sich die Stellen wie die Caritas an den Bedingungen für einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Dieser enthält mindestens:

  • das Einkommen des Schuldners,
  • das Vermögen des Schuldners,
  • ein Verzeichnis der Gläubiger,
  • die offenen Forderungen,
  • einen konkreten Vorschlag für einen Schuldenbereinigungsplan und
  • Aussagen zur Behandlung von Bürgschaften, Pfandrechten und anderen Sicherheiten der Gläubiger.

Privatinsolvenz Finanzamt Schulden

Auch wenn Du beim Finanzamt umfangreiche Schulden hast, kann das eine Privatinsolvenz rechtfertigen. Auch bei Steuerschulden musst Du versuchen, Dich mit dem Gläubiger, also dem Land, zu dem das Finanzamt gehört, zu einigen.

Eine solche Einigung ist oft schwierig zu erzielen, weil die Überwachung der Planerfüllung aufwendig ist und von den Finanzämtern nur in wenigen Fällen geleistet werden kann. Daher stimmen die Finanzämter einem Schuldenbereinigungsplan nur im Ausnahmefall zu.

Kostenlose Schuldnerberatung

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung und bei Insolvenz Hilfe bieten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Verbraucherzentralen, also gemeinnützige und staatliche Schuldnerberatungsstellen an. Dazu gehört z.B. die Caritas Schuldenberatung.

Für die Privatinsolvenz ist diese Beratung kostenlos. Gelegentlich müssen Schuldner eine Pauschale für Kopien und Telefonate bezahlen. Diese Pauschale beträgt aber höchstens 50 Euro. Von daher empfehle ich, dass Du Dich von einer solchen gemeinnützigen Stelle beraten und vertreten lässt. Die Beratung findet immer in einem Büro vor Ort statt. Eine Privatinsolvenz online gibt es nicht.

Schuldenbereinigungsverfahren

Leider haben die gemeinnützigen Schuldenberater meistens lange Wartelisten. Oft dauert es mehrere Wochen oder gar Monate, bis Du einen Termin bekommst. Das Warten lohnt sich aber. Wenn eine einzelne Frage der Existenzsicherung gleich geklärt werden muss, kannst Du kurzfristig auch eine allgemeine Sprechstunde besuchen. Oft gibt es auch eine erste Schuldnerberatung kostenlos am Telefon.


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Privatinsolvenz Anwalt oder Schuldnerberatung?

Inzwischen findet man im Internet oft Anzeigen, in denen auch kommerzielle Anbietern angeblich kostenlos eine Schuldnerberatung anbieten. Natürlich kann man für die Privatinsolvenz auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Derartige kommerzielle Anbieter haben aber keine umfassenden kostenlosen Angebote. Allenfalls eine kostenlose Vorbesprechung. Wie sollte das auch funktionieren? Solche Angebote sind in der Regel unseriös und verzögern nur die außergerichtliche Schuldenbereinigung.

Zum Teil handelt es sich um eine Abzocke, bei der keinerlei Leistungen erbracht werden. Zum Anderen werden Schuldner oft nur mit Musterformularen versorgt, mit denen sie selbst in Verhandlung mit ihren Gläubigern treten sollen. Oft arbeiten solche kommerziellen Anbietern mit einem Privatinsolvenz-Rechtsanwalt zusammen. Wird im Rahmen einer Privatinsolvenz ein Anwalt tätig, fallen immer erhebliche Kosten an.

Internetverzeichnis der Beratungsstellen – Privatinsolvenz Forum

Ein bundesweites Verzeichnis aller Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Verbraucherzentralen – auch als Schuldenforum bezeichnet – findest Du unter www.forum-schuldnerberatung.de.

Nach Versuch der Schuldenbereinigung Privatinsolvenz beantragen

Innerhalb von sechs Monaten nach diesem Einigungsversuch musst Du den Insolvenzantrag stellen, die Privatinsolvenz anmelden. Dafür benutzt Du ein Formblatt, dass Dir Dein Schuldenberater gibt. Dein Schuldenberater sagt Dir auch, bei welchem Amtsgericht Du den Antrag einreichen musst.

Dem Antrag an das Insolvenzgericht musst Du eine Kopie des gescheiterten Schuldenbereinigungsplans beifügen. Außerdem muss Dir der Schuldenberater bescheinigen, dass Du eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Deinen Gläubigern versucht hast (Bescheinigung nach § 305 InsO).

Das Gericht entscheidet dann, ob vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch ein weiteres (gerichtliches) Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen ist. Hierzu wirst Du vom Gericht angehört. Das Gericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung. Es kann unter anderem prüfen, ob Du Dich tatsächlich und eingehend vom Schuldnerberater beraten lassen hattest. Wie gesagt, es eine Privatinsolvenz online ist nicht ausreichend.

Die Privatinsolvenz setzt voraus, dass Du beim Amtsgericht an Deinem Wohnort bzw. in der Nähe Deines Wohnortes einen schriftlichen Antrag stellst.

Nachdem Du einen Insolvenzantrag gestellt hast, prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Liegen die Voraussetzungen vor, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.

Sobald der Eröffnungsbeschluss in Kraft tritt, darfst Du als Schuldner nicht mehr über Dein Vermögen verfügen. Du darfst kein Geld von Deinem Konto abheben und z.B. Dein Auto nicht verkaufen. Dieses „Verwaltungs- und Verfügungsrecht“ geht auf den Insolvenzverwalter über.

Eigenverwaltung

Hiervon gibt es aber eine Ausnahme. Diese Ausnahme nennt man Eigenverwaltung. Bei einer Eigenverwaltung bist Du sozusagen Dein eigener Insolvenzverwalter und wirst lediglich von einem Sachwalter beaufsichtigt. Eine Eigenverwaltung ist allerdings bei einer Verbraucherinsolvenz nicht möglich.

Restschuldbefreiung  

Die Restschuldbefreiung bewirkt, dass Deine Schulden kraft Gerichtsbeschluss erlöschen. Sie wirkt gegen alle Gläubiger, egal ob sie beim Insolvenzverwalter Forderungen angemeldet hatten oder nicht.

Antrag Restschuldbefreiung

Das Gericht bringt Deine Schulden nur dann zum Erlöschen, wenn Du die Restschuldbefreiung beantragt hast. Normalerweise beantragst Du die Restschuldbefreiung mit dem Insolvenzantrag. Sollte das aus irgendeinem Grund nicht geschehen sein, muss Dich das Insolvenzgericht auf die Möglichkeit eines Restschuldbefreiungsantrags hinweisen. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis kann dann noch der Antrag Restschuldbefreiung eingereicht werden. Seit dem 01.07.2014 prüft das Gericht bereits mit dem Insolvenzantrag, ob auch ein Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig ist.


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Restschuldbefreiung Versagung

Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist nicht zulässig, wenn Dir

  • in letzten zehn Jahren vor Antragstellung schon einmal Restschuldbefreiung erteilt wurde
  • in den letzten fünf Jahren eine Restschuldbefreiung versagt wurde
  • in letzten drei Jahren Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunftspflichten, unrichtigen Erklärungen oder Verletzung sonstiger Obliegenheiten versagt wurde; das gleiche gilt, wenn die Restschuldbefreiung nachträglich versagt wurde.

Stellt das Gericht ein solches Hindernis für die Gewährung der Restschuldbefreiung fest, wird es Dir Gelegenheit geben, Deinen Antrag auf Privatinsolvenz wieder zurückzunehmen.

Bescheid über Restschuldbefreiung

Ist der Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig, erteilt Dir das Insolvenzgericht Restschuldbefreiung, wenn Du Deinen Obliegenheiten nachkommst und weder der Treuhänder noch ein Gläubiger einen erfolgreichen Versagungsantrag stellen.

Privatinsolvenz – Was passiert nach 6 Jahren (Privatinsolvenz Wohlverhaltensphase)

Eine Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist der Ablauf der Wohlverhaltensphase. Sie beginnt mit dem Gerichtsbeschluss über die Insolvenzeröffnung und dauert meistens sechs Jahre. Während dieser sechs Jahre musst Du einer angemessene Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. Dich darum bemühen. Wurden Dir die Verfahrenskosten gestundet, beginnt die Erwerbsobliegenheit schon ab der Stundung der Kosten.

Deine pfändbaren Bezüge sind während der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder abgetreten. Den Treuhänder bestimmt das Gericht. Der Treuhänder verwaltet diese Gelder getrennt von seinem Vermögen. Wenn Du während der Wohlverhaltensphase etwas erbst oder vorweggenommen erbst, steht dem Treuhänder die Hälfte des Wertes von dem Erbe zu.

Wenn Du Deine Wohnung oder Deinen Arbeitsplatz wechselst, musst Du das dem Treuhänder mitteilen. Deine Gläubiger dürfen nur vom Treuhänder Zahlungen erlangen, nicht von Dir direkt. Sofern Du selbstständig arbeitest, musst Du an den Treuhänder soviel abführen, wie Du für eine angemessene Arbeit verdienen würdest.

Der Treuhänder zahlt das Erlangte einmal jährlich an die Gläubiger aus, es sei denn die Beträge sind zu klein. Dann zahlt er die Quoten erst zum Abschlus der Wohlverhaltensphase aus.

Restschuldbefreiung – Wann kommt der Bescheid?

Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase hört das Insolvenzgericht Insolvenzgläubiger, Treuhänder und Dich an und entscheidet über die Restschuldbefreiung. Vorzeitig Restschuldbefreiung kannst Du erlangen, wenn kein Gläubiger eine Forderung gegen Dich zur Insolvenztabelle angemeldet hat. Außerdem ist das möglich, wenn alle Forderungen vollständig befriedigt und die Verfahrenskosten gedeckt sind.

Privatinsolvenz 3 Jahren

Eine weitere Vorverlagerung der Restschuldbefreiung ist 3 Jahre nach Privatinsolvenz möglich. Abzustellen ist auf den Eröffnungsbeschluss des Gerichts. Erforderlich ist, dass Du alle Gläubiger mit mindestens 35 % der von ihnen angemeldeten Forderungen befriedigen konntest. Außerdem müssen die Verfahrenskosten gedeckt sein. Du musst darüber Auskunft erteilen, wo das Geld herkam.

Privatinsolvenz 5 Jahren

Das Restschuldbefreiungsverfahren verkürzt sich auf 5 Jahre, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind. Das Insolvenzgericht entscheidet auch in diesen Fällen auf Deinen Antrag hin, nachdem es die Gläubiger und den Treuhänders angehört hat.

Restschuldbefreiung erteilt wie geht es weiter

Sobald die Wohlverhaltensphase abgelaufen ist, kannst Du alle Dir zufließenden Beträge für Dich behalten. Sollte der Treuhänder dennoch bis zum Gerichtsbeschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung Beträge für Dich einnehmen, muss er sie Dir nach der Restschuldbefreiung herausgeben.

Restschuldbefreiung Versagung

Jeder Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, kann einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Die Gründe müssen „glaubhaft“ gemacht werden (das ist etwas weniger streng als ein Beweis in einem normalen Zivilprozess). Folgende Gründe kommen für eine Restschuldbefreiung Versagung in Betracht:

Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat

Die Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn Du innerhalb von fünf Jahren vor dem Insolvenzantrag wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt verurteilt wurdest. Nicht jede Strafe rechtfertigt die Versagung der Restschuldbefreiung. Eine Geldstrafe muss mindestens 90 Tagessätze, eine Freiheitsstrafe mehr als drei Monate betragen. Das Gleiche gilt, wenn eine solche Strafe nach Deinem Antrag auf Restschuldbefreiung ausgesprochen wird. Das Urteil muss rechtskräftig sein. Solange ein Rechtsmittel (z.B. Berufung oder Revision) gegen das Urteil anhängig ist, zählt das also nicht.

Unrichtige oder unvollständige Angaben

Hast Du Deine wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag oder nach diesem Antrag falsch geschildert, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu bekommen oder Zahlungen an öffentliche Kassen zu vermeiden, so kann deshalb die Restschuldbefreiung versagt werden. Du musst die Angaben aber vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch und schriftlich  gemacht haben. Hierzu zählen auch unrichtige Angaben in Stundungs- oder Erlassanträgen.

Auch unrichtige Steuererklärungen sind ein solcher Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung. Kein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung ist hingegen die Nichtabgabe von Steuererklärungen. Soweit diese Nichtabgabe von Steuererklärungen aber als Steuerhinterziehung anzusehen ist, können daraus resultierende Steuernachforderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden.

Verschwendung

Hast Du in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag oder nach diesem Antrag verschwenderisch gelebt, so stellt auch dies einen Grund für eine Versagung der Restschuldbefeiung dar. Die Verschwendung muss allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt sein. Das gleiche gilt, wenn Du unangemessene Verbindlichkeiten begründet hast oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hast, obwohl Du nicht auf eine Besserung Deiner wirtschaftlichen Lage hoffen konntest.

Pflichtverletzung

Auch die Verletzung Deiner Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach der Insolvenzordnung kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Auch hierfür ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln erforderlich. Dazu zählen falsche Erklärungen über frühere Restschuldbefreiungen und ein falsches Vermögens- und Einkommensverzeichnis. Die Angaben müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erfolgt sein.

Erwerbsobliegenheit

Auch wenn Du Deine Erwerbsobliegenheit während der Wohlverhaltensphase verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt hast, rechtfertigt das eine Versagung der Restschuldbefreiung. Dies gilt nicht, wenn Dich daran kein Schuld trifft.

Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung muss bis zum Schlusstermin des Gerichts über die Verbraucherinsolvenz oder bis zur Einstellung der Verbraucherinsolvenz mangels Masse bei Gericht eingehen.

Nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung wird nachträglich versagt, wenn ein Versagungsgrund erst nach der Entscheidung über die Restschuldbefreinung bekannt wird. Auch hierfür ist ein Antrag eines Gläubigers erforderlich. Die Frist für einen solchen Versagungsantrag beträgt sechs Monate ab Kenntnis.

Restschuldbefreiung erteilt – Wie geht es weiter?

Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Gläubiger unabhängig davon, ob diese ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet haben oder nicht. Du wirst von allen bis zum Abschluss der Wohlverhaltensphase nicht erfüllten Insolvenzforderungen befreit.

Von der Restschuldbefreiung sind Verbindlichkeiten aus einer unerlaubten Handlung (z.B. Betrug, Körperverletzung) und  Verbindlichkeiten aus rückständigem Unterhalt ausgenommen. Voraussetzung ist Vorsatz bei diesen Handlungen. Auch Steuerforderungen sind ausgenommen, wenn Du wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden bist. Das Finanzamt muss die entsprechende Forderung aber unter Angabe dieses Rechtsgrundes angemeldet haben. Bei Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen kommt sogar in Betracht, dass das Gericht die Restschuldbefreiung vollständig versagt.

Meldet das Finanzamt eine Steuerforderung als Steuerhinterziehungsforderung zur Tabelle an, kannst Du zwar dieser Anmeldung widersprechen. Dein Widerspruch hindert jedoch nicht, dass das Gericht die Forderung des Finanzamts zur Tabelle feststellt. Ob die Forderungen tatsächlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen wird, kannst Du erst überprüfen lassen, wenn das Finanzamt gegen Dich wegen dieser Forderung nach der Restschuldbefreiung vollstreckt. Solange Du z.B. nicht wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt bist, kannst Du die fehlende rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung einer Kontopfändung etc. durch Einspruch entgegen halten.

Ebenfalls von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind Geldstrafen und z.B. Zwangsgelder. Das Gleiche gilt für Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die Dir jemand zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt hat.

Steuerforderungen, die nicht unter die vorgenannte Ausnahme fallen, kann das Finanzamt nach der Restschuldbefreiung nicht mehr gegen Dich durchsetzen. Das Finanzamt darf auch nicht mehr mit solchen Forderungen gegen Deine Erstattungsansprüche aus dem Lohnsteuerjahresausgleich aufrechnen. Vom Aufrechnungsverbot ausgenommen sind Erstattungsansprüche, gegen die das Finanzamt schon bei Eröffnung der Privatinsolvenz hätte aufrechnen können.

Achtung: Nur Deine Schulden erlöschen. Haftest Du z.B. mit anderen Personen zusammen für Steuerschulden, kann das Finanzamt immer noch gegen die Mithaftenden vorgehen (z.B. bei Umsatzsteuerschulden einer BGB-Gesellschaft oder bei Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten, wobei hier eine Aufteilung der Steuerschuld beantragt werden kann).

Restschuldbefreiung Schufa

Die meisten Menschen wollen nach der Privatinsolvenz wieder kreditwürdig sein. Dem steht leider meistens ein Schufa-Eintrag über die Restschuldbefreiung entgegen. Wie kommt es zu diesem Eintrag und wie bekommt man Ihn gelöscht?

Die Restschuldbefreiung wird öffentlich bekannt gegeben. Die Schufa darf diese Daten speichern und an Interessenten weitergeben. Gegen die Datenspeicherung kann man rechtlich nicht mit Erfolg vorgehen. Die Löschungsfrist für die Schufa beträgt 3 Jahre. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres nach der Restschuldbefreiung (Datenspeicherung)
Sie dauert bis zum 31.12. des dritten Jahres nach der Speicherung. Insgesamt vergehen also die Wochen bis zum Jahresende der Restschuldbefreiung und dann noch drei Jahre, bis die Schufa die Daten löschen muss.

Schufa Eintrag löschen nach Restschuldbefreiung Musterbrief

Du solltest nicht darauf vertrauen, dass die Schufa den Eintrag über die Restschuldbefreiung von sich aus löscht. Mach erst einmal eine Schufa-Abfrage, ob der Eintrag bereits gelöscht wurde oder nicht. Die Abfrage kostet zwar ein paar Euro. verschafft aber Klarheit.

Sofern der Eintrag noch nicht gelöscht wurde, schreibe per Einschreiben mit Rückschein folgenden Musterbrief:

Absender/meine Adresse

SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

– Einschreiben mit Rückschein –

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind Sie verpflichtet, Ihren Eintrag über meine Restschuldbefreiung nach Ablauf von drei vollen Jahren zum darauffolgenden 1. Januar löschen zu lassen. Dieser Pflicht sind Sie bisher nicht nachgekommen. Ich fordere Sie auf, den Eintrag bis zum (Datum 2 Wochen) zu löschen. Sollten Sie den Eintrag nicht gelöscht haben,werde ich beim zuständigen Amtsgericht auf Löschung klagen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig

Nachdem die Restschuldbefreiung bei der Schufa gelöscht wurde, sollte der Schufa Score wieder in Ordnung sein. Damit sollte einem Kredit nach Restschuldbefreiung nichts mehr im Wege stehen dürfte, sofern Du ein ausreichendes Einkommen erzielst.


Wertvolle Tipps zum erfolgreichen Aufbau eines passiven Geschäftsbetriebes mit einer UG und detaillierte Beschreibungen aller behördlichen Schritte findest Du in meinem Buch „Passiv Geld verdienen mit einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt“. Alle darin beschriebenen Schritte sind praxiserprobt, leicht verständlich formuliert und kompakt gehalten.

Veröffentlicht von

Steve Parker

“Whether you think you can, or you think you can’t–you’re right.”, Henry Ford Mein Name ist Steve Parker. Inzwischen bin ich 41 Jahre alt. Bis zum April 2016 habe ich mein Geld ausschließlich als Beamter in der Steuerverwaltung verdient. Einige Jahre zuvor hatte ich auch als Rechtsanwalt in Stuttgart gearbeitet. Meine Zeit verbringe ich am liebsten mit meiner Familie. Ich habe eine wundervolle Ehefrau und vier weitere Schätze! Mein kleiner Sohn ist 9 Jahre alt. Meine Frau hat mir neben meinem Sohn auch drei einzigartige Stiefkinder geschenkt,von denen zwei ihre wundervollen Partnerinnen mit in die Familie gebracht haben. Ich höre super gerne Musik. Die gesamte Bandbreite, von Rock, über elektronische Musik, Independent und Mainstream. Außerdem bewege ich mich gerne: Laufen, Radfahren, Klimmzüge am Terrassendach und Liegestütze!