UG Stammkapital wie hoch?

Bei der Gesellschaftsgründung hast Du beim Notar für Deine Unternehmergesellschaft ein bestimmtes Stammkapital festgelegt. Doch was hat es mit diesem Stammkapital auf sich? Ist das eine Art „Mietkaution“, die hinterlegt werden muss? Wie hoch sollte das Stammkapital sein? Weitere Tipps zum erfolgreichen Aufbau eines passiven Geschäftsbetriebes mit einer UG und detaillierte Beschreibungen aller behördlichen Schritte findest Du in meinem Buch „Passiv Geld verdienen mit einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt“. Alle darin beschriebenen Schritte sind praxiserprobt, leicht verständlich formuliert und kompakt gehalten.


Stammkapital muss vor der Eintragung ins Handelsregister eingezahlt sein

Die Stammkapital Höhe kannst Du zwischen 1 € und 25.000 € frei festlegen. In der Praxis werden oft 500 € gewählt. Das Stammkapital solltest Du unmittelbar nach der Kontoeröffnung auf das UG-Konto überweisen. Vor dem Notartermin würde eine Überweisung nicht als Stammkapital-Einzahlung gelten.

Das Stammkapital darf nicht angetastet werden, bevor das Amtsgericht die Mini-GmbH ins Handelsregister eingetragen hat. Viele Banken sperren das Stammkapital auch, solange Du nicht nachweist, dass die Unternehmergesellschaft ins Handelsregister eingetragen wurde.

Eintragung dauert etwa zwei Tage nachdem der Notar die Dokumente eingereicht hat

Sobald der Notar die XML-Datei mit den Gründungsunterlagen an das Registergericht geschickt hat, dauert es etwa zwei Tage, bis das Gericht die Unternehmergesellschaft in das Handelsregister eingetragen hat. Damit ist dann die „Geburt“ Deiner Mini-GmbH vollendet.

Du kannst unter www.handelsregister.de nachschauen, ob deine Unternehmergesellschaft schon in das Handelsregister eingetragen wurde. Die Abfrage beim Handelsregister kostet nichts.

Wähle „Normale Suche“. Gib den Firmennamen Deiner UG ein (genau eingeben) „Suche nach Einträgen, die den genauen Firmennamen enthalten.“

Nachdem Deine Unternehmergesellschaft ins Handelsregister eingetragen wurde, kannst Du das Stammkapital voll für das Geschäft der UG benutzen. Du darfst Deine Telefonrechnungen damit bezahlen und z.B. Geräte für das Geschäft kaufen (Smartphone, Laptop etc.). Wenn die Bank das Stammkapital gesperrt hat, schick der Bank einen Auszug aus dem Handelsregister für Deine UG.

Stammkapital muss nicht nachgeschossen werden

Wenn das Stammkapital aufgebraucht ist, musst Du kein neues Stammkapital nachschießen. Das ist gerade der Sinn der „Haftungsbeschränkung“.

Wenn aber die Mini-GmbH keine finanziellen Mittel mehr hat und Du auch kein Geld mehr auf das Konto der UG überweisen möchtest, musst Du beim örtlichen Amtsgericht ein Insolvenzverfahren für die UG beantragen. Google am besten, welches Amtsgericht das zuständige Insolvenzgericht ist. Nicht jedes Amtsgericht hat eine eigene Insolvenzabteilung.
Wenn Du nicht rechtzeitig Insolvenz beantragst, musst Du die Forderungen Deiner UG-Gläubiger selber bezahlen. Außerdem ist die sog. Insolvenzverschleppung eine Straftat, die von den Staatsanwaltschaften konsequent verfolgt werden.

Stammkapital darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden
Gewinne kannst Du nur dann aus der Unternehmergesellschaft entnehmen, wenn die Mini-GmbH mehr als das Stammkapital besitzt. Das „Stammkapital“ muss aber nicht in Bargeld vorliegen. Wenn die UG Gegenstände im Wert des Stammkapitals besitzt, reicht das.

Beim „Wert“ geht es nicht um den Buchwert, also Anschaffungskosten minus Abschreibungen, sondern um den Preis, den Du bei einem Verkauf erzielen könntest. Als Anhaltspunkt kannst Du bei Amazon oder bei E-Bay nachschauen, für welchen Preis die Gegenstände gebraucht verkauft werden.

Das Stammkapital ist daher nicht mit einer Mietkaution vergleichbar. Du kannst damit arbeiten und wenn es aufgebraucht ist, musst Du es nicht ersetzen.


Rechtsquellen:

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
§ 30 GmbHG Kapitalerhaltung

(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. …. Satz 1 ist zudem nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen.
(2) Eingezahlte Nachschüsse können, soweit sie nicht zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital erforderlich sind, an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Die Zurückzahlung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten erfolgen, nachdem der Rückzahlungsbeschluß nach § 12 bekanntgemacht ist. … Zurückgezahlte Nachschüsse gelten als nicht eingezogen.


Weitere Tipps zum erfolgreichen Aufbau eines passiven Geschäftsbetriebes mit einer UG und detaillierte Beschreibungen aller behördlichen Schritte findest Du in meinem Buch „Passiv Geld verdienen mit einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt“. Alle darin beschriebenen Schritte sind praxiserprobt, leicht verständlich formuliert und kompakt gehalten.

Veröffentlicht von

Steve Parker

“Whether you think you can, or you think you can’t–you’re right.”, Henry Ford Mein Name ist Steve Parker. Inzwischen bin ich 41 Jahre alt. Bis zum April 2016 habe ich mein Geld ausschließlich als Beamter in der Steuerverwaltung verdient. Einige Jahre zuvor hatte ich auch als Rechtsanwalt in Stuttgart gearbeitet. Meine Zeit verbringe ich am liebsten mit meiner Familie. Ich habe eine wundervolle Ehefrau und vier weitere Schätze! Mein kleiner Sohn ist 9 Jahre alt. Meine Frau hat mir neben meinem Sohn auch drei einzigartige Stiefkinder geschenkt,von denen zwei ihre wundervollen Partnerinnen mit in die Familie gebracht haben. Ich höre super gerne Musik. Die gesamte Bandbreite, von Rock, über elektronische Musik, Independent und Mainstream. Außerdem bewege ich mich gerne: Laufen, Radfahren, Klimmzüge am Terrassendach und Liegestütze!