Anders als eine Privatperson kann Deine UG keine Verträge widerrufen. Gekauft ist gekauft. Also kein Widerruf innerhalb von 14 Tagen. Es sei denn der Verkäufer räumt allen Kunden ein solches Recht ein.
Der Verkäufer haftet für Mängel, die bei Lieferung vorlagen. Allerdings ist das nicht immer leicht nachweisbar. Verbraucher müssen erst nach einem halben Jahr nachweisen, dass die Ware schon bei Lieferung einen Mangel hatte. Deine UG muss das schon am ersten Tag beweisen.
Noch dazu musst Du Ware sofort nach Lieferung überprüfen und sofort reklamieren. Tust Du das nicht, darfst Du nicht mehr reklamieren.
Diese Sondervorschriften gelten allerdings nur, wenn der Verkäufer selbst eine GmbH (oder Mini-), AG oder eine sonstige größere Firma ist (Kaufmann).
Rechtsquellen:
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
§ 13 GmbhG Juristische Person; Handelsgesellschaft
(3) Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.