Anstellungsvertrag ist der „Arbeitsvertrag“ zwischen UG und Geschäftsführer. Ohne einen Anstellungsvertrag steht dem Geschäftsführer kein Gehalt, kein Urlaub und ähnliches zu.
Der Anstellungsvertrag kann schon abgeschlossen werden, bevor Du den Geschäftsführer überhaupt zum Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft bestellst.
Wenn Du selbst Geschäftsführer wirst, unterschreibst Du den Anstellungsvertrag einmal als Geschäftsführer Deiner UG und einmal als Vertreter Deiner Unternehmergesellschaft. Ein solches „Insichgeschäft“ ist zwar normalerweise nicht wirksam, wird aber im UG-Musterprotokoll ausdrücklich zugelassen (unter Nummer 4, 2. Satz: „Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.“). Du musst Dich dafür vorher nicht förmlich bevollmächtigen.
Besteht Deine Unternehmergesellschaft neben Dir aus einem oder zwei weiteren Gesellschaftern, müsst Ihr als Gesellschafterversammlung einen von Euch dazu bevollmächtigen, die UG beim Vertragsabschluss mit dem Geschäftsführer zu vertreten. Der von Euch gewählte Vertreter unterschreibt dann zusammen mit dem Geschäftsführer den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers mit Eurer Mini-GmbH.
Den vollständigen Artikel findest Du in meinem Heft „Die ersten Schritte nach einer UG-Gründung“ bei Amazon.de. Der Wegweiser ist kostenlos mit Kindle Unlimited. Für nur 2,99 Euro kannst Du den Ratgeber auch kaufen. Das kleine Büchlein erklärt Dir, wie Du nerven- und zeitschonend alle wesentlichen Behördengänge erledigen kannst (die Website-Betreiberin erhält eine kleine Provision, wenn Du über diesen Link bestellst):
- Steuernummer und Umsatzsteuernummer
- Steuern
- Finanzbuchhaltung einrichten
- Notarkosten verbuchen
- Eröffnungsbilanz
- Gewerbeanmeldung
- Geschäftsführer anstellen
- Geschäftsführer Sozialversicherung
- Betriebsnummer beantragen
- Berufsgenossenschaft anmelden
- Sozialversicherungsmeldungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Bonus: Muster-Anstellungsvertrag für den UG-Geschäftsführer